Gruppen-unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die sich bei der Erwerbstätigkeit auf dem Betriebsgelände oder auf dem Weg von bzw. zur Arbeitsstelle ereignen. Arbeitsfahrten und Dienstreisen sind beispielsweise nicht abgedeckt. Hier sollte die Gruppen-Unfallversicherung in Betracht gezogen werden.